Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Verein Frauenstadtrundgang Basel (nachfolgend auch: «FSRG Basel») und den Besucher*innen eines Rundgangs. Mit Erwerb eines Tickets oder eines Gutscheins gelten diese Bedingungen als vereinbart.

2. Reservierung und Kauf

2.1. Die Reservationsmöglichkeit für öffentliche Rundgänge beginnt jeweils mit dem Druck und Versand des Jahresprogramms (Januar).

2.2. Die Reservation von Tickets findet ausschliesslich beim FSRG Basel statt.

2.3. Der FSRG Basel behält sich vor, die Anzahl online reservierbarer Tickets pro Person einzuschränken.

2.4. Telefonische und schriftliche Reservierungen (einschliesslich Anfragen per E-Mail) sowie Reservationen via Homepage werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und werden mittels einer schriftlichen oder mündlichen Benachrichtigung durch den FSRG Basel bestätigt. Die Bezahlung der reservierten Tickets erfolgt vor dem Rundgang, wobei die Tickets bei den Rundgangsleiter*innen in bar bezahlt werden.

2.5. Jeglicher kommerzieller und gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Tickets ohne vorherige Zustimmung durch den FSRG Basel ist untersagt. Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung des FSRG Basel ist es nicht erlaubt, Tickets oder Gutscheine in einer an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und/oder für eine Verlosung zu verwenden. Auch das private Anbieten oder (Weiter-) verkaufen von Tickets ist untersagt.

3. Vertragsabschluss bei Onlinereservation

3.1. Ermässigungen sowie Gutscheine können online nicht geltend gemacht werden, sondern werden direkt am Rundgang beim Bezahlen des Tickets eingelöst. Mitglieder des FSRG Basel erhalten die Ermässigung von CHF 5.- am Rundgang bei Vorweisen des Rechnungsbelegs und eines amtlichen Ausweises ebenfalls zurückerstattet.

3.2. Das Platzangebot für Online-Bestellungen beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Plätze.

4. Durchführung der Rundgänge

4.1. Rundgänge finden ab 5 Personen statt. Werden weniger als 5 Tickets verkauft, wird das Ticket durch die Rundgangsleiter*innen vor Ort in einen Gutschein umgetauscht. Tickets können nicht zurückerstattet werden.

4.2. Die Teilnehmer*innenzahl ist in der Regel auf 30 Personen beschränkt.

4.3. Tickets können direkt am Rundgang erworben werden, sofern dieser nicht ausgebucht ist. Es liegt im Ermessen der Leiter*innen, mehr als 30 Personen auf den Rundgang mitzunehmen.

4.4. Wird ein Rundgang abgesagt (Krankheitsfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse), hat der*die Käufer*in Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem der Rundgang gemäss dem Jahresprogramm hätte stattfinden sollen. Diese Regelung gilt nicht, wenn Rundgänge wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden können.

4.5. Die Rundgänge finden bei jeder Witterung statt.

4.6. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

5. Öffnungszeiten Vorverkauf

Tickets können vor Ort 5 Minuten vor Beginn des Rundgangs bei den Leiter*innen gekauft werden, sofern dieser nicht ausgebucht ist. Mit Beginn des Rundgangs schliesst der Verkauf.

6. Eintrittspreise

6.1. Tickets kosten CHF 20.- (Verdienende) resp. CHF 15.- (in Ausbildung, AHV, IV mit entsprechendem Ausweis). Mitglieder erhalten eine Ermässung von CHF 5.- auf den Eintrittspreis.

6.2. Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen des FSRG Basel ersichtlich.

7. Gutscheine

Geschenkgutscheine des FSRG Basel sind während zwei Jahren ab Ausstellung gültig.

8. Ermässigungen

8.1. Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.

8.2. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je nur eine ermässigte Karte verkauft. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren.

8.3. Die Ermässigungen sind unter 6.1. aufgelistet.

9. Datenschutz

Der FSRG Basel benötigt zur reibungslosen Durchführung des Ticketreservationsvertriebs Basisinformationen wie Namen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse des*der Kund*in. Der FSRG Basel hält sich bei der Bearbeitung der Kund*innendaten an das schweizerische Datenschutzrecht. Der FSRG Basel bearbeitet, verwendet und speichert die Kund*innendaten, wenn und soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Reservationsvertriebs, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit, zur Bereitstellung und zum Unterhalt der Webseite erforderlich oder nützlich ist. Der*die Kund*in anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der FSRG Basel die betreffenden Kund*innendaten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10. Zugang zu den Rundgängen

10.1. Den Rundgangsleiter*innen ist die Reservationsbestätigung sowie bei Ermässigungen auf Verlangen der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.

10.2. Auf verspätete Besucher*innen kann nicht gewartet werden. Wenn diese später zur Rundgangsgruppe dazustossen, ist den Leiter*innen das Ticket auf dem Weg zur nächsten Station vorzuweisen.

11. Verlust von Gegenständen

Der FSRG Basel übernimmt keine Haftung für auf den Rundgängen verlorene Gegenstände.

12. Zutrittsverweigerung

12.1. Die Rundgangsleiter*innen sind berechtigt, Besucher*innen zu verweisen, wenn diese die Rundgänge stören, andere Teilnehmende belästigen oder sonstwie wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der*die Besucher*in den Rundgang stören oder andere Teilnehmende belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

12.2. Mobilfunkgeräte, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im lautlosen Zustand an den Rundgang mitgenommen werden.

12.3. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen dürfen nicht an die Rundgänge mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und andere Geräte.

13. Bild- und/oder Tonaufnahmen

13.1. Alle Arten von Bild- und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen.

13.2. Bei Zuwiderhandlungen sind die Rundgangsleiter*innen berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss des Rundgangs einzubehalten. Der*die Besucher*in kann vom Besuch des Rundgangs ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom FSRG Basel eingezogen und verwahrt. Sie werden an den*die Eigentümer*in wieder ausgehändigt, wenn diese*r der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.

13.3. Für den Fall, dass während eines öffentlichen Rundgangs Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, werden die Teilnehmenden vorher gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

14. Haftung

Für Schäden jeder Art, die ein*e Besucher*in an einem Rundgang des FSRG Basel erleidet, haftet der FSRG Basel nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Leiterinnen. Der FSRG Basel haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

15. Reklamationen bei ungenügenden Leistungen

Allfällige Beanstandungen sollen wenn immer möglich während des Rundgangs an die Rundgangsleitung gerichtet werden. Diese wird sich um die Behebung der Mängel bemühen. Sollte es trotzdem zu Ausfällen von Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert der Veranstaltung bedeuten, so haftet der FSRG Basel maximal im Umfang des Preises eines öffentlichen Rundgangs (CHF 20.-).

Die Rundgangleitung ist jedoch nicht berechtigt, im Namen des Vereins Frauenstadtrundgang Basel Ansprüche anzuerkennen. Reklamationen sind innerhalb von vier Wochen schriftlich an das Sekretariat des Frauenstadtrundgangs zu richten.

16. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel.

17. Änderungen der AGB

Der FSRG Basel behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern.

18. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01.04.2018 in Kraft.

19. Schlussklausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Verein Frauenstadtrundgang Basel